Behinderung
Um das Freizeit-Geld zu bekommen, müssen Sie eine geistige oder eine seelische Behinderung haben.
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Der Landschafts-Verband Rheinland (LVR) gibt Geld für Freizeit-Aktivitäten,
an denen Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen.
Mit dem Geld können Sie Aktivitäten in der Freizeit bezahlen.
Der Landschafts-Verband-Rheinland gibt Geld für Freizeit-Aktivitäten.
Mit dem Geld können Sie Freizeit-Aktivitäten bezahlen.
Wichtig zu wissen: an den Freizeit-Aktivitäten müssen Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen.
Um das Freizeit-Geld zu bekommen, müssen Sie eine geistige oder eine seelische Behinderung haben.
Sie müssen in einer eigenen Wohnung leben.
Oder Sie ziehen in Kürze in eine eigene Wohnung.
Das Freizeit-Angebot muss für Menschen mit und ohne Behinderung sein.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Sie bekommen so viel Geld ausgezahlt, wie Sie tatsachlich ausgegeben haben.
Sie bekommen aber höchstens 30€ im Jahr.
Sie bekommen so viel Geld zurück, wie Sie ausgegeben haben.
Sie bekommen aber höchstens 30 Euro im Jahr.
Das Geld zahlt Ihre zuständige KoKoBe aus.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der KoKoBe.
Zu dem Termin bringen Sie die Quittungen mit, wofür Sie das Geld ausgegeben haben.
Die KoKoBe gibt Ihnen das Geld.
Machen Sie einen Termin mit der KoKoBe.
Bringen Sie die Quittungen zum Termin mit.
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Nein. Bewohnerinnen und Bewohner, die in einer Besonderen Wohnform (früher sagte man dazu auch stationäre Einrichtung) leben, bekommen derzeit kein LVR Freizeit-Geld.
Nein.
Menschen in einer Besonderen Wohnform bekommen kein LVR Freizeit-Geld.
Nein.
Fahrkarten oder andere Transportmittel kann man nicht abrechnen.
Nein. Sie können nur Quittungen von Sachen einreichen, die Sie schon gemacht haben.
Nein, das Freizeit-Geld ist für Aktivitäten in Köln gedacht.