LVR Freizeit-Geld

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Der Landschafts-Verband Rheinland (LVR) gibt Geld für Freizeit-Aktivitäten,
an denen Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen.
Mit dem Geld können Sie Aktivitäten in der Freizeit bezahlen.

Der Landschafts-Verband-Rheinland gibt Geld für Freizeit-Aktivitäten.

Mit dem Geld können Sie Freizeit-Aktivitäten bezahlen.
Wichtig zu wissen: an den Freizeit-Aktivitäten müssen Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen.

Videovorschaubild: Freizeitgeld

Info-Video zum
LVR Freizeit-Geld

In diesem Video erklären wir Ihnen kurz, was das LVR Freizeit-Geld ist.
Wir erklären auch, wer das Freizeit-Geld bekommen kan.

In diesem Video erklären wir das LVR Freizeit-Geld.
Wir sagen auch, wer das Freizeit-Geld bekommen kann.

Vorraussetzungen

  • Menschen mit Behinderung

    Behinderung

    Um das Freizeit-Geld zu bekommen, müssen Sie eine geistige oder eine seelische Behinderung haben.

  • In der eigenen Wohnung leben

    Sie müssen  in einer eigenen Wohnung leben.
    Oder Sie ziehen in Kürze in eine eigene Wohnung.

    Bild Eigene Wohnung
  • Inklusiv

    Das Freizeit-Angebot muss für Menschen mit und ohne Behinderung sein.

    Bild-Inklusive Gruppe

Wofür bekomme ich Freizeit-Geld?

  • Eintritts-Karten

    Zum Beispiel:

    • Kino
    • Konzerte
    • 1. FC Köln Spiele
    • Schwimmbad
  • Vereins-Beiträge

    Zum Beispiel:

    • Sport-Verein
    • Karnevals-Verein
    • Musik-Verein
    • Darts-Verein
  • Seminare / Kurse

    Zum Beispiel:

    • Koch-Kurse
    • Kreativ-Kurse
    • Selbstbehauptungs-Kurse
    • Politk-Seminar

Wieviel Geld kann ich bekommen?

Sie bekommen so viel Geld ausgezahlt, wie Sie tatsachlich ausgegeben haben.
Sie bekommen aber höchstens 30€ im Jahr.

Sie bekommen so viel Geld zurück, wie Sie ausgegeben haben.
Sie bekommen aber höchstens 30 Euro im Jahr.

Wie bekommen ich das Geld?

Das Geld zahlt Ihre zuständige KoKoBe  aus.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der KoKoBe.
Zu dem Termin bringen Sie die Quittungen mit, wofür Sie das Geld  ausgegeben  haben.

Die KoKoBe gibt Ihnen das Geld.
Machen Sie einen Termin mit der KoKoBe.
Bringen Sie die Quittungen zum Termin mit.

Häufige Fragen zum Thema Freizeit-Geld

Haben Sie weitere Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!

  • Bekomme ich das LVR Freizeit-Geld auch, wenn ich in einem Wohnhaus lebe?

    Nein. Bewohnerinnen und Bewohner, die in einer Besonderen Wohnform (früher sagte man dazu auch stationäre Einrichtung) leben, bekommen derzeit kein LVR Freizeit-Geld.

    Nein.
    Menschen in einer Besonderen Wohnform bekommen kein LVR Freizeit-Geld.

  • Kann ich das Geld auch für eine Zug-Fahrkarte oder Taxi einsetzen?

    Nein.
    Fahrkarten oder andere Transportmittel kann man nicht abrechnen.

  • Kann ich zuerst das Geld bekommen und dann etwas machen?

    Nein. Sie können nur Quittungen von Sachen einreichen, die Sie schon gemacht haben.

  • Kann ich das Geld auvch für eine Reise einsetzen?

    Nein, das Freizeit-Geld ist für Aktivitäten in Köln gedacht. 

7. Downloads

Infoblatt Freizeit-Geld

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