Rechtliche Betreuung
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Hierum geht's...
Im Alltag sprechen wir oft von Betreuung.
Bei der rechtlichen Betreuung geht es darum:
Manche Menschen können wegen ihrer Behinderung wichtigen Sachen nicht selber bestimmen.
Zum Beispiel:
• Wichtige Verträge abschließen und kündigen
• Post von Ämtern und Behörden verstehen und beantworten
• Das eigene Geld verwalten
Dann kann eine rechtliche Betreuung dabei helfen.
Ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin darf bestimmte Sachen für eine andere Person regeln.
Zum Beispiel:
• einen wichtigen Antrag stellen
• einen Mietvertrag unterschreiben
• über eine wichtige Behandlung beim Arzt entscheiden.
Wichtig ist:
Der rechtliche Betreuer muss mit Ihnen über ihre Wünsche sprechen.
Er darf nicht ohne Sie Entscheidungen treffen.
Wichtig ist auch:
Auch wenn man einen rechtlichen Betreuer hat, darf man weiterhin viele Entscheidungen im Alltag selber treffen!
Manche Menschen können nicht alles alleine regeln.
Zum Beispiel:
Menschen mit einer geistigen Behinderung
Menschen mit einer psychischen Krankheit
Diese Menschen bekommen dann Hilfe.
Die Hilfe heißt: Rechtliche Betreuung.
Ein Gericht bestimmt dann einen Betreuer.
Der Betreuer hilft bei wichtigen Dingen. Zum Beispiel:
– beim Umgang mit Geld
– bei Arzt-Besuchen
– bei Briefen von Ämtern
Wichtig:
Der betreute Mensch darf viele Dinge weiter selbst entscheiden
Der Betreuer muss immer fragen, was der betreute Mensch möchte
Der Betreuer soll nur dort helfen, wo Hilfe nötig ist
Betreuer oder Betreuerin kann sein:
– jemand aus der Familie
– ein Freund
– ein Berufs-Betreuer / eine Berufsbetreuerin
Das Gericht prüft regelmäßig:
Brauchen Sie noch einen rechtlichen Betreuer?
Wenn nicht, dann endet die Betreuung.
Vorraussetzungen
Um eine Rechtliche Betreuung zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie brauchen Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen
Beantragung
Eine rechtliche Betreuung muss man beim Amtsgericht beantragen.
Das können Sie selber tun.
Oder jemand anderes kann das für Sie tun.
1.
Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag. Dafür können Sie ein Formular benutzen. Das Formular finden Sie am Ende auf dieser Seite.
Wenn Sie ärztliche Unterlagen haben, legen Sie diese dem Antrag bei.
Jeder kann diesen Antrag stellen:
Sie selber. Oder Ihre Eltern. Oder eine ganz andere Person!Sie stellen einen Antrag.
Dafür können Sie ein Formular benutzen.
Das Formular finden Sie am Ende auf dieser Seite.
Wenn Sie ärztliche Unterlagen haben, legen Sie diese dem Antrag bei.
Jeder kann diesen Antrag stellen:
Sie selber. Oder Ihre Eltern. Oder eine ganz andere Person!2.
Betreuungs-Stelle der Stadt Köln
Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie Besuch von der Betreuungsstelle der Stadt Köln.
Ein Mitarbieter oder eine Mitarbeiterin kommt zu Ihnen nach Hause.
Sie spricht mit Ihnen. Sie fragt zum Beispiel: Wobei brauchen Sie Unterstützung? Gibt es Personen, die Ihnen schon helfen?Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie Besuch von der Betreuungs-Stelle der Stadt Köln.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin kommt zu Ihnen nach Hause.
Sie spricht mit Ihnen.
Sie fragt zum Beispiel:
Wobei brauchen Sie Unterstützung?
Gibt es Personen, die Ihnen schon helfen?3.
Prüfung durch Gericht
Das Gericht prüft nun alle Unterlagen.
Es liest sich Ihren Antrag durch.
Es liest sich den Bericht der Bereuungs-Stelle durch.
Es schaut, ob Sie ärztliche Unterlagen mit eingereicht haben.
Wenn nicht, werden Sie von einem Amts-Arzt untersucht.Das Gericht prüft nun alle Unterlagen.
Es liest sich Ihren Antrag durch.
Es liest sich den Bericht der Bereuungs-Stelle durch.
Es schaut, ob Sie ärztliche Unterlagen mit eingereicht haben.
Wenn nicht, werden Sie von einem Amts-Arzt untersucht.4.
Termin bei Gericht: Entscheidung
Sie werden zum Gericht eingeladen.
Auch andere Personen werden eingeladen.
Zum Beispiel Ihre Eltern.
Im Gericht sprechen Sie mit einem Richter oder einer Richterin.
Sie fragen:
– warum möchte Sie eine Betreuung haben?
– wofür möchten Sie eine Betreuung haben?
– haben Sie einen Wunsch, wer die Betreuung übernehmen soll?Der Richter oder die Richterin entscheiden:
– ob Sie eine Betreuung bekommen
– Welche Aufgaben die rechtliche Betreuung bekommt
– Wer die Betreuung übernehmen sollSie werden zum Gericht eingeladen.
Auch andere Personen werden eingeladen.
Zum Beispiel Ihre Eltern.
Im Gericht sprechen Sie mit einem Richter oder einer Richterin.
Sie fragen:
– warum möchte Sie eine Betreuung haben?
– wofür möchten Sie eine Betreuung haben?
– haben Sie einen Wunsch, wer die Betreuung übernehmen soll?Der Richter oder die Richterin entscheiden:
– ob Sie eine Betreuung bekommen
– Welche Aufgaben die rechtliche Betreuung bekommt
– Wer die Betreuung übernehmen soll
Häufige Fragen zum Thema rechtliche Betreuung
Haben Sie weitere Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!
Wer kann Rechtliche Betreuer / Betreuerin werden?
Rechtlicher Betreuer oder Betreuerin kann werden –
Zum Beispiel:
• Familien-Angehörige,
• Personen, denen man vertraut
• Menschen aus einem Betreuungs-Verein
• und Berufs-Betreuer oder Berufs-Betreuerinnen.Darf der Betreuer ohne mich entscheiden?
Nein.
Der Betreuer muss Sie immer fragen, was Sie sich wünschen!
Er darf nur dann gegen Ihren Wunsch entscheiden, wenn Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden droht oder Ihre Gesundheit gefährdet wäre.Nein.
Der Betreuer muss Sie immer fragen, was Sie wollen.
Er darf nur anders entscheiden, wenn Sie sonst Geld verlieren oder krank werden.Wie lange gilt die Betreuung?
Eine Betreuung wird regelmäßig vom Gericht überprüft.
Es wird geschaut: brauchen Sie die Betreuung noch?
Wenn ja, wird die Betreuung verlängert.
Wenn nicht, wird die Betreuung beendet.Das Gericht prüft die Betreuung regelmäßig.
Es wird geschaut: Brauchen Sie die Betreuung noch?
Wenn ja, wird die Betreuung verlängert.
Wenn nicht, wird die Betreuung beendet.Habe ich keine Rechte mehr, wenn ich eine Betreuung habe?
Sie behalten all Ihre Rechte.
Auch wenn Sie eine Betreuung haben.Es gibt eine Ausnahme:
wenn ein sogenannter “Einwilligungs-Vorbehalt” vorliegt, können Sie ohne Ihre Betreuung keine Rechts-Geschäfte ausführen.Sie behalten alle Ihre Rechte.
Auch wenn Sie eine Betreuung haben.Es gibt eine Ausnahme:
Wenn ein “Einwilligungs-Vorbehalt” vorliegt, brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Betreuung.Was kann ich tun, wenn ich mit der Betreuung unzufrieden bin?
So können sich jederzeit an das Amts-Gericht wenden.
Dort können Sie einen Wechsel der Betreuung anregen.
Sie müssen Gründe nennen, warum Sie mit der Betreuung unzufrieden sind.
Das Gericht spricht auch mit Ihrem Betreuer.
Das Gericht entscheidet, ob Sie eine neue Betreuungs-Person bekommen.Sie können immer zum Amtsgericht gehen.
Dort können Sie eine neue Betreuung vorschlagen.
Sie müssen sagen, warum Sie unzufrieden sind.
Das Gericht spricht auch mit Ihrem Betreuer.
Das Gericht entscheidet, ob Sie eine neue Betreuung bekommen.Hat jeder rechtliche Betreuer die gleichen Aufgaben?
Nein.
Der rechtliche Betreuer unterstützt nur in den Bereichen, in denen Sie Unterstützung benötigen.Nein.
Der rechtliche Betreuer hilft nur, wo Sie Hilfe brauchen.