Schwerbehinderten-Ausweis
Sie müssen einen Schwerbehinderten-Ausweis mit besitzen, in dem der Grad der Behinderung mit 100% angegeben ist
Sie müssen einen Schwerbehinderten-Ausweis haben.
Der Grad der Behinderung muss 100 sein.
Alles vorlesen
Menschen mit einer geistigen Behinderung und Orientierungs-Schwierigkeiten können eine Mobilitäts-Hilfe beantragen.
Diese beträgt pauschal 35 € im Monat ohne Nachweis
oder bis zu 250 € im Monat mit Nachweis und Begründung.
Das Geld kann zum Beispiel für Taxi-Fahrten benutzt werden.
Menschen mit geistiger Behinderung können Mobilitäts-Hilfe bekommen.
Ohne Nachweis gibt es 35 Euro im Monat.
Mit Nachweis gibt es bis zu 250 Euro im Monat.
Das Geld ist zum Beispiel für Taxi-Fahrten.
Sie müssen einen Schwerbehinderten-Ausweis mit besitzen, in dem der Grad der Behinderung mit 100% angegeben ist
Sie müssen einen Schwerbehinderten-Ausweis haben.
Der Grad der Behinderung muss 100 sein.
Sie müssen im Schwerbehinderten-Ausweis folgende Merkzeichen (=Buchstaben) stehen haben:
H, B und G.
Gut zu wissen: Das Merkzeichen „G“ wird auch bei Orientierungs-Schwierigkeiten vergeben!
Im Schwer-Behinderten-Ausweis müssen diese Buchstaben stehen:
H, B und G.
Gut zu wissen: Das Merk-Zeichen G gibt es auch bei Orientierungs-Problemen!
Sie dürfen nicht zu viel verdienen und kein zu großes Vermögen haben.
Sie dürfen nicht viel Geld verdienen.
Sie dürfen nicht viel Vermögen haben.
Es muss ein ärztliche Bescheinigung vorliegen, in der steht, dass Sie eine sog. geistige Behinderung haben. Außerdem muss der Arzt bescheinigen, dass Sie nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren können.
Sie brauchen eine Bescheinigung vom Arzt.
Darin muss stehen, dass Sie eine geistige Behinderung haben.
Der Arzt muss auch bestätigen, dass Sie nicht mit dem Bus oder Zug fahren können.
Haben Sie weitere Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!
Ja, auch Menschen in einer Besonderen Wohnform können Mobilitäts-Hilfe beantragen.
Es gelten die selben Voraussetzungen.
Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung so stark eingeschränkt sind, dass sie eine Spezial-Fahrzeug zum Transport brauchen, erhalten die erhöhte Mobilitäts-Hilfe.
Es gelten folgende monatliche Höchst-Beträge:
Taxi oder Funk-Miet-Wagen: 200 Euro
Spezial-Fahrzeug: 250 Euro
Menschen mit starker Behinderung bekommen mehr Mobilitäts-Hilfe. Der Betrag hängt vom Transport ab.
Taxi oder Funk-Miet-Wagen: 200 Euro im Monat.
Spezial-Fahrzeug: 250 Euro im Monat.
Wenn Sie die 35 € an Mobilitäts-Hilfe bekommen, brauchen Sie die Taxi-Quittungen nicht zu sammeln.
Wenn Sie die erhöhte Mobilitäts-Hilfe bekommen, müssen Sie die Quittungen sammeln. Diese müssen dann der Stadt Köln eingereicht werden.
Wenn Sie 35 Euro Mobilitäts-Hilfe bekommen, brauchen Sie keine Taxi-Quittungen sammeln.
Wenn Sie mehr Mobilitäts-Hilfe bekommen, müssen Sie Quittungen sammeln.
Die Quittungen müssen der Stadt Köln geschickt werden.
Der Antrag muss folgende Dokumenten enthalten:
Der Antrag muss diese Dokumente enthalten:
1. Ausgefüllter Antrag
– Den Vordruck finden Sie unten unter ‘Downloads’.
2. Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkmal “aG“
– Für außergewöhnliche Geh-Behinderung (als Kopie beifügen)
– Oder Schwerbehinderten-Ausweis mit den Merkmalen “G”, “B” und “H”
– Mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent
– Einstufung als “geistig behinderte Person” durch einen Fach-Arzt
3. Aktueller Wohngeld-Bescheid
– Falls vorhanden
4. Konto-Auszüge
– Ihrer Giro-Konten der letzten 3 Monate
5. Auskunft zum Vermögen
– Und dazugehörige Nachweise
– Den Vordruck finden Sie unter ‘Downloads’
6. Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen
– Einkommens-Steuer-Bescheid des Vorvorjahres
– Nachweis zur Brutto-Rente des Vorvorjahres
– Oder Nachweis über Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
– Oder Nachweis über Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
– Zum Beispiel Grundsicherungs-Bescheid
Die Mobilitäts-Hilfe wird schriftlich beantragt.
Schicken Sie den Antrag an folgende Stelle:
Stadt Köln
Eingliederungshilfe -Mobilitätshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103Köln