Alter / Wohnort
Um Grund-Sicherung zu beantragen, müssen Sie 18 Jahre alt sein.
Ihr Wohnort muss in Deutschland sein.
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Grund-Sicherung ist Geld vom Amt.
Sie bekommen Grund-Sicherung, wenn Sie Ihren Lebens-Unterhalt nicht selber bestreiten können.
Es gibt zwei Arten von Grund-Sicherung:
Mit der Grund-Sicherung zahlen Sie alle Ihre Lebens-Unterhalts-Kosten.
Zum Beispiel:
– Essen
– Kleidung
– Strom
– Handy
Und Sie zahlen mit der Grund-Sicherung Ihre Miete und Heiz-Kosten.
Wer Grunds-Sicherung will, muss einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Das Sozial-Amt prüft den Antrag.
Die Grund-Sicherung wird alle 12 Monate geprüft.
Grund-Sicherung ist Geld vom Amt.
Sie bekommen Grund-Sicherung, wenn Sie wenig Geld haben.
Es gibt 2 Arten von Grund-Sicherung:
Grund-Sicherung im Alter
Das Geld bekommen ältere Menschen.
Wenn sie nicht genug Rente haben.
Grund-Sicherung wegen Erwerbs-Minderung
Das Geld bekommen Menschen, die wenig arbeiten können.
Weil sie eine Behinderung haben.
Oder weil sie eine Krankheit haben.
Mit der Grund-Sicherung zahlen Sie Ihre Kosten.
Zum Beispiel:
– Essen
– Kleidung
– Strom
– Handy
Und Sie zahlen mit der Grund-Sicherung Ihre Miete und Heiz-Kosten.
Wer Grund-Sicherung will, muss einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Das Sozial-Amt prüft, ob Sie Hilfe brauchen.
Die Grund-Sicherung wird für 12 Monate bewilligt.
Danach muss man einen neuen Antrag stellen.
Um Grund-Sicherung zu beantragen, müssen Sie 18 Jahre alt sein.
Ihr Wohnort muss in Deutschland sein.
Das sind zum Bespiel Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Man darf nicht zu viel verdienen.
Man darf nicht mehr als 10.000 € Vermögen besitzen.
Man darf nicht viel Geld verdienen.
Man darf nicht mehr als 10.000 Euro besitzen.
Details finden Sie im §§ 41 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
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Die Grund-Sicherung hat 3 Teile:
Teil 1: Regel-Bedarf (aktuelle Beträge finden Sie hier)
Teil 2: Zuschuss für Miete und Heizung
Teil 3: Mehr-Bedarf (z.B.
spezielle Ernährung)
Die Höhe der Grund-Sicherung hängt von vielen Dingen ab.
Zum Beispiel:
Ob Sie alleine leben.
Oder ob Sie in einer Partnerschaft leben.
Wie hoch Ihr Einkommen ist.
Die Höhe der Grund-Sicherung ist deshalb immer unterschiedlich.
Die Grund-Sicherung setzt sich zusammen aus :
Die Höhe der Grund-Sicherung hängt von vielen Faktoren ab.
Zum Beispiel:
Ob Sie alleine oder in einer Partnerschaft leben.
Wie hoch Ihr Einkommen ist.
Die Höhe der Grund-Sicherung ist daher immer sehr verschieden.
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird auch Ihre Miete zum Teil oder ganz bezahlt. Das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. In diesem Video geben wir Ihnen einen Überblick:
Ja, wenn die Bedingungen stimmen, wird Ihre Miete bezahlt.
Das hängt von vielen Dingen ab. In diesem Video erklären wir mehr:
Es gelten folgende Vorgaben:
Person(en) | Größe in qm² | max. Miethöhe |
---|---|---|
1 | 50 | 651 |
2 | 65 | 788 € |
3 | 80 | 939 € |
4 | 95 | 1.097 € |
Eltern müssen sich beteiligen, wenn das Einkommen eines Eltern-Teils über 100.000 € brutto im Jahr liegt.
Dann müssen sie sich pauschal mit 35,23 € im Monat an der Grund-Sicherung beteiligen.
Nein.
Sie müssen von der monatlichen Grund-Sicherung eine Rücklage bilden, um Reparaturen oder Neu-Anschaffungen von defekten Geräten zu bezahlen. Das Amt übernimmt diese Kosten nicht.
Nein!
Das Amt zahlt diese Kosten nicht!
Sie müssen von der monatlichen Grundsicherung Geld sparen.
So können Sie Reparaturen oder neue Geräte bezahlen.
Ja. Im Rahmen der Grund-Sicherung bekommen Sie auch Geld für das Essen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Ja!
Sie bekommen Geld für Essen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Der Antrag muss an das zuständigen Amt für Soziales, Arbeit und Senioren geschickt werden.
Hie finden Sie einen Überblick der Außen-Stellen:
kompletter Antrag in einer ZIP-Datei
(Stand: November 2024)