wesentliche Behinderung
Sie können wegen Ihrer Behinderung nicht gut am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Sie können wegen Ihrer Behinderung nicht gut am Leben teilnehmen.
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Manche Menschen brauchen Unterstützung beim Wohnen.
Diese Unterstützung nennt man auch Assistenz-Leistungen.
Menschen mit Behinderung können Assistenz-Leistungen bekommen.
Assistenz ist in jeder Wohnform möglich, zum Beispiel:
Die Assistenz-Leistungen werden in der Regel vom LVR bezahlt.
Dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Es muss ein Hilfe-Plan geschrieben werden.
Der Hilfe-Plan heißt BEI
BEI steht für Bedarfs-Ermittlungs-Instrument.
In dem BEI steht, was man schon gut alleine kann.
In dem BEI steht auch, was man nicht kann und wobei man noch Unterstützung braucht.
Der LVR bezahlt meistens die Assistenz-Leistungen.
Man muss einen Antrag stellen.
Ein Hilfe-Plan muss geschrieben werden.
Der Hilfe-Plan heißt BEI.
BEI bedeutet Bedarfs-Ermittlungs-Instrument.
Im BEI steht, was man alleine kann.
Im BEI steht auch, wobei man Hilfe braucht.
Sie können wegen Ihrer Behinderung nicht gut am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Sie können wegen Ihrer Behinderung nicht gut am Leben teilnehmen.
Sie dürfen nicht viel verdienen und nicht viel Vermögen haben.
Sie dürfen nicht viel verdienen.
Sie dürfen nicht iel Vermögen haben.
Der Antrag auf Hilfe zum Wohnen muss folgende Dokumenten enthalten:
Der Antrag auf Hilfe zum Wohnen muss diese Dokumente enthalten:
1. Ausgefüllter Antrag Eingliederungs-Hilfe
Den Vordruck finden Sie unten auf dieser Seite unter “Downloads und Infos”.
2. BEI
Der BEI ist der Hilfeplan.
Mehr Informationen zum BEI bekommen Sie in der KoKoBe.
3. Fach-Ärztliche Stellung-Nahme
Ein Fach-Arzt muss aufschreiben, welche Behinderung Sie haben.
Nutzen Sie den Vordruck unter “Dokumente”.
4. Verschiedene Nachweise
Die Nachweise müssen als Kopie beigelegt werden.
Zum Beispiel: Schwer-Behinderten-Ausweis, Konto-Auszüge der letzten 3 Monate, Bescheid über Pflege-Grad, Arbeits-Vertrag und andere Nachweise.
Sie wissen schon, von wem Sie zukünftig betreut werden?
Dann schreibt dieser Betreuungs-Dienst auch den Hilfe-Plan mit Ihnen.
Steht der Anbieter noch nicht fest, kann die KoKoBe oder der LVR den Hilfe-Plan mit Ihnen erstellen.
Das Attest über das Vorliegen einer Behinderung muss ein Facharzt ausstellen (Neurolog*in oder Psychater*in)
Sie brauchen ein Attest.
In dem Attest muss stehen, dass Sie eine Behinderung haben.
Ein Facharzt muss das Attest ausstellen.
Fach-Ärzt heißt: ein Neurologe oder Psychiater.
Der komplette Antrag wird per Post zum LVR geschickt.
Die Adresse lautet:
LVR -Dezernat 7- Soziales
Dr.-Simons-Straße 2
50679 Köln
Ein Teil des Hilfeplans wird dem LVR digital übermittelt.
Das macht die KoKoBe oder der Anbieter, von dem Sie zukünftig betreut werden.
Wichtig: manchmal ist die Stadt Köln zuständig.
Wann das so ist, kann Ihnen die KoKoBe sagen.
Der Antrag wird per Post zum LVR geschickt.
Die Adresse ist:
LVR -Dezernat 7- Soziales
Dr.-Simons-Straße 2
50679 Köln
Ein Teil des Hilfeplans wird digital an den LVR geschickt.
Das macht die KoKoBe oder der Anbieter, der Sie betreut.
Wichtig: Manchmal ist die Stadt Köln zuständig.
Die KoKoBe kann Ihnen sagen, wann das so ist.
Sie müssen sich an den Kosten nur beteiligen, wenn Sie viel Einkommen und Vermögen haben.
Vermögen: Besitzen Sie mehr als 63.630 € (Stand Oktober 2024) an Vermögen, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.
Einkommen: die Berechnung des Einkommens hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht ganz leicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie zahlen nur, wenn Sie viel Geld haben.
Oder wenn Sie viel Vermögen haben.
Viel Vermögen bedeutet: Sie haben mehr als 63.630 Euro.
Einkommen: Die Berechnung ist kompliziert.
Mehr Infos finden Sie hier.