Mobilitäts-Hilfe

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Menschen mit einer geistigen Behinderung und Orientierungs-Schwierigkeiten können eine Mobilitäts-Hilfe beantragen.

Diese beträgt pauschal 35 € im Monat ohne Nachweis
oder bis zu 250 € im Monat mit Nachweis und Begründung.
Das Geld kann zum Beispiel für Taxi-Fahrten benutzt werden.

Menschen mit geistiger Behinderung können Mobilitäts-Hilfe bekommen.
Ohne Nachweis gibt es 35 Euro im Monat.
Mit Nachweis gibt es bis zu 250 Euro im Monat.
Das Geld ist zum Beispiel für Taxi-Fahrten.

Bild eines Taxis
Vorschau Bild: Mobilitätshilfe-Video

Info-Video zur Mobilitäts-Hilfe

In diesem Video erklären wir Ihnen kurz, was  Mobilitäts-Hilfe ist.
Wir erklären auch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Mobilitäts-Hilfe zu bekommen.

Vorraussetzungen

  • Schwerbehinderten-Ausweis

    Sie müssen einen  Schwerbehinderten-Ausweis mit besitzen, in dem der Grad der Behinderung mit 100% angegeben ist

    Sie müssen einen Schwerbehinderten-Ausweis haben.
    Der Grad der Behinderung muss 100 sein.

    Grafik: Schwerbehindertenausweis
  • Merk-Zeichen

    Sie müssen im Schwerbehinderten-Ausweis folgende Merkzeichen (=Buchstaben) stehen haben:

    H, B und G.

    Gut zu wissen: Das Merkzeichen „G“ wird auch bei Orientierungs-Schwierigkeiten vergeben!

    Im Schwer-Behinderten-Ausweis müssen diese Buchstaben stehen:
    H, B und G.

    Gut zu wissen: Das Merk-Zeichen G gibt es auch bei  Orientierungs-Problemen! 

    Grafik: Ausweis Merkzeichen
  • Geringes Einkommen und Vermögen

    Sie dürfen nicht zu viel verdienen und kein zu großes Vermögen haben.

    Sie dürfen nicht viel Geld verdienen.
    Sie dürfen nicht viel Vermögen haben.

  • Menschen mit Behinderung

    Diagnose geistige Behinderung

    Es muss  ein ärztliche Bescheinigung vorliegen, in der steht, dass Sie eine sog. geistige Behinderung haben. Außerdem muss der Arzt bescheinigen, dass Sie nicht mit dem  öffentlichen Nahverkehr fahren können.

    Sie brauchen eine Bescheinigung vom Arzt.
    Darin muss stehen, dass Sie eine geistige Behinderung haben.
    Der Arzt muss auch bestätigen, dass Sie nicht mit dem Bus oder Zug fahren können.

Häufige Fragen zum Thema Mobilitäts-Hilfe

Haben Sie weitere Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!

  • Bekomme ich auch Mobilitäts-Hilfe, wenn ich in einer Besonderen Wohnform lebe?

    Ja, auch Menschen in einer Besonderen Wohnform  können Mobilitäts-Hilfe beantragen.
    Es gelten die selben Voraussetzungen.

  • Wann bekomme ich eine erhöhte Mobilitäts-Hilfe?

    Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung so stark eingeschränkt sind, dass sie eine Spezial-Fahrzeug zum Transport brauchen, erhalten die erhöhte Mobilitäts-Hilfe.

    Es gelten folgende monatliche Höchst-Beträge:

    Taxi oder Funk-Miet-Wagen: 200 Euro
    Spezial-Fahrzeug: 250 Euro

    Menschen mit starker Behinderung bekommen mehr Mobilitäts-Hilfe. Der Betrag hängt vom Transport ab.
    Taxi oder Funk-Miet-Wagen: 200 Euro im Monat.
    Spezial-Fahrzeug: 250 Euro im Monat.

  • Muss ich die Taxi-Quittungen aufbewahren?

    Wenn Sie die 35 € an Mobilitäts-Hilfe bekommen, brauchen Sie die Taxi-Quittungen nicht zu sammeln.

    Wenn Sie die erhöhte Mobilitäts-Hilfe bekommen, müssen Sie die Quittungen sammeln. Diese müssen dann der Stadt Köln eingereicht werden.

    Wenn Sie 35 Euro Mobilitäts-Hilfe bekommen, brauchen Sie keine Taxi-Quittungen sammeln.
    Wenn Sie mehr Mobilitäts-Hilfe bekommen, müssen Sie Quittungen sammeln.
    Die Quittungen müssen der Stadt Köln geschickt werden.

  • Was gehört alles zum Antrag?

    Der Antrag muss folgende Dokumenten enthalten:

    • Ausgefüllter Antrag
      Den Vordruck finden Sie unten auf dieser Seite unten unter ‘Downloads’.
    • Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkmal “aG
      für außergewöhnliche Geh-Behinderung (als Kopie beizufügen)
    • oder Schwerbehinderten-Ausweis mit den Merkmalen “G”, “B” und “H”
      mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent sowie Einstufung als “geistig behinderte Person” durch einen Fach-Arzt
    • Aktueller Wohngeld-Bescheid
      (falls vorhanden)
    • Konto-Auszüge
      Ihrer Giro-Konten der letzten 3 Monate
    • Auskunft zun Vermögen
      und dazugehörige Nachweise Den Vordruck finden Sie unter ‘Downloads’
      Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen.
    • Einkommens-Steuer-Bescheid des Vorvorjahres, Nachweis zur Brutto-Rente des Vorvorjahres oder Nachweis über Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) , wie zum Beispiel Grundsicherungs-Bescheid

    Der Antrag muss diese Dokumente enthalten:

    1. Ausgefüllter Antrag
    – Den Vordruck finden Sie unten unter ‘Downloads’.

    2. Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkmal “aG“
    – Für außergewöhnliche Geh-Behinderung (als Kopie beifügen)
    – Oder Schwerbehinderten-Ausweis mit den Merkmalen “G”, “B” und “H”
    – Mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent
    – Einstufung als “geistig behinderte Person” durch einen Fach-Arzt

    3. Aktueller Wohngeld-Bescheid
    – Falls vorhanden

    4. Konto-Auszüge
    – Ihrer Giro-Konten der letzten 3 Monate

    5. Auskunft zum Vermögen
    – Und dazugehörige Nachweise
    – Den Vordruck finden Sie unter ‘Downloads’

    6. Nachweise über Art und Höhe Ihrer Einkommen
    – Einkommens-Steuer-Bescheid des Vorvorjahres
    – Nachweis zur Brutto-Rente des Vorvorjahres
    – Oder Nachweis über Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
    – Oder Nachweis über Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    – Zum Beispiel Grundsicherungs-Bescheid

  • Wo muss der Antrag auf Mobilitäts-Hilfe gestellt werden?

    Die Mobilitäts-Hilfe wird schriftlich beantragt.
    Schicken Sie den Antrag an folgende Stelle:

    Stadt Köln
    Eingliederungshilfe -Mobilitätshilfe
    Ottmar-Pohl-Platz 1
    51103Köln

Downloads

Antrag auf Mobilitätshilfe

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Liste Fahrdienste

Grafik: Liste Fahrdienste
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Infoblatt zur Mobilitätshilfe

Grafik: Infoblatt-Mobilitätshilfe Stadt Köln
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Infoblatt in Leichter Sprache

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